IHR AUFENTHALT BEI UNS

Das Jagdschloss Habichtswald verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Covid-19-Situation. Unsere oberste Priorität ist dabei die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter:innen. Neben der Umsetzung neuer Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen haben wir unter strikter Einhaltung der Richtlinien der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen spezifische Protokolle entwickelt, um Ihren Aufenthalt bei uns angenehm wie auch sicher zu gestalten.

Die aktuelle Landesverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westphalen steht Ihnen unter dem folgenden Link zum Abruf bereit.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Jagdschloss Habichtswald

 

Sicherheitsmaßnahmen

Sicherheit von Gästen und Hoteliers

Gesundheit

Das Jagdschloss Habichtswald bietet seinen Mitarbeiter:innen regelmäßige medizinische Coronatests an.

Hygiene

Neben gründlichem Lüften reinigen Luftreinigungsgeräte die Raumluft in öffentlichen Räumen. Es stehen Desinfektionsspender zur Handreinigung zur Verfügung. Alle Kontaktflächen im Hotel unterliegen einer erhöhten und dokumentierten Reinigungsfrequenz.

Sicherheit

Es besteht eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen des Hotels (innen und außen) sowie im Restaurant und den Salons. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Beim Besuch unseres Restaurants sowie Veranstaltungen kann die Maske selbstverständlich am Tisch abgenommen werden. Die „Drei G-Beschränkungen“ sind bei dem Besuch unseres Restaurants sowie Veranstaltungen, genauso wie als Übernachtungsgast, verpflichtend. Bei einem längeren Aufenthalt ist ein aktueller Testnachweis alle drei Tage vorzuweisen. Der negative Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR Test maximal 48 Stunden.

Reinigung und Hygiene

Hygiene

Wir veranlassen regelmäßige bereichsspezifische Schulungen der aktuellen Hygienevorgaben für alle Mitarbeiter:innen und halten uns darüber hinaus an strikte behördliche Vorgaben für Reinigung und Desinfektion.

Reinigung

Alle Handkontaktflächen werden in regelmäßigen Abständen mit einem Viruzid desinfiziert. Zur Gewährleistung eines optimalen Hygiene-Schutzes werden zudem alle Zimmer vor Anreise mit einem Luftreinigungsgeräts gereinigt.

Service

Unser Housekeeping-Team wird etagenweise eingeteilt. Während der täglichen gründlichen Reinigung bitten wir unsere Gäste, sich nicht im Zimmer aufzuhalten.

Schlossrestaurant 1641

Abstand

Die jeweils gültigen Abstands- und Begrenzungsregelungen der Gästezahlen werden in allen gastronomischen Bereichen jederzeit eingehalten.

Sicherheit

Es besteht eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Bereichen des Hotels (innen und außen) sowie im Restaurant und den Salons. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Beim Besuch unseres Restaurants sowie Veranstaltungen kann die Maske selbstverständlich am Tisch abgenommen werden. Die „Drei G-Beschränkungen“ sind bei dem Besuch unseres Restaurants sowie Veranstaltungen, genauso wie als Übernachtungsgast, verpflichtend. Bei einem längeren Aufenthalt ist ein aktueller Testnachweis alle drei Tage vorzuweisen. Der negative Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR Test maximal 48 Stunden.

Veranstaltungen

Private Veranstaltungen (z.B. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern):

Laut aktueller Landesverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen dürfen Veranstaltungen im privaten Rahmen ohne Einschränkung der Personenzahl und ohne Einhaltung der Abstands- und Maskenregelungen stattfinden. Die „Drei G-Beschränkungen“ und die persönliche Registrierung sind hierbei verpflichtend. Sobald Sie sich in öffentlichen Hausbereichen bewegen, müssen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Sonstige Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Meetings, Vorlesungen oder Konzerte)

Laut aktueller Landesverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen dürfen Veranstaltungen im gewerblichen Rahmen ohne Einschränkungen in der Personenzahl unter Einhaltung der Maskenregelungen stattfinden. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf ausschließlich beim Essen und Trinken abgenommen werden. Die „Drei G-Beschränkungen“ und die persönliche Registrierung sind hierbei verpflichtend.

Transfer

Unsere Fahrzeuge werden nach jedem Gebrauch gründlich desinfiziert. Auch im Fahrzeug besteht eine Maskenpflicht. Selbstverständlich beachten unsere Fahrer sämtliche Sicherheits- und Hygieneregeln mit äußerster Sorgfalt.